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Menschenrechte für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen!

Illegalisierung

 

Frauen in der Illegalität - (Über)Leben ohne Papiere

Verschiedene Ursachen mobilisieren in den letzten zwei Jahrzehnten zunehmend Frauen und Mädchen aus aller Welt, ihr Auskommen in Westeuropa zu suchen.

Die Migration kann ihnen eine neue Lebenschance bieten, birgt zugleich aber auch das Risiko, gehandelt, wirtschaftlich und/oder sexuell ausgebeutet zu werden. Die Vereinten Nationen sprechen dann von einer "zeitgenössischen Form der Sklaverei" und somit von einer Menschenrechtsverletzung.

Weder das UN-Protokoll gegen Menschenhandel, noch die EU-Richtlinien und die neuen Straftatbestände des Strafgesetzbuches (§§ 232, 233, 233a), die seit Februar dieses Jahres auch alle Formen der Arbeitsausbeutung erfassen, sind bisher Gegenstand der öffentlichen Diskussion in Deutschland geworden. Es ist an der Zeit, über den Zusammenhang von Migration und Frauenhandel, seine Bekämpfung und die Unterstützung der Opfer öffentlich zu diskutieren.

Wir stellen hier das Beratungskonzept für Menschen ohne Papiere in Köln vor, das von Kölner Flüchtlingsorganisationen erstellt wurde.

 

Beratungskonzept_für_papierlose_Menschen.pdf

pdf, 103.8K, 11/04/08, 2816 downloads

Information für Personen ohne Papiere


Unterstützung bei Erkrankung:

  • in Köln bietet der Malteser Hilfsdienst e.V Menschen ohne Papiere und Krankenversicherung medizinische Hilfe an.
  • in Bonn bei der medizinischen Vermittlungsstelle MediNetzBonn, www.medinetzbonn.de
  • in Bochum bei der medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum, www.mfh-bochum.de
  • Die Anonymität der PatientInnen wird gewahrt.

 

Der Schulbesuch für die Kinder: Seit der Änderung des § 87 AufenthaltsG im Jahr 2011 sind Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen explizit von der Übermittlungspflicht  ausgenommen.Das heißt, dass Schulen nicht mehr befugt sind, Daten an Ausländerbehörden weiterzugeben. Dies gilt auch für Kindertagesstätten. Die Aufnahme in Kita´s scheitert jedoch oft an der Problematik, dass Jugendämter die Plätze nicht finanzieren.

Bei Lohnverprellung: Auch Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben das Recht, ihren Lohn einzuklagen. Angesichts der prekären Situation ist dieses schwer zu realisieren, aber ist es möglich.

Die Folgen:


Illegalisierung stellt eine hohe Belastung für die betreffenden Frauen dar. Viele Frauen sind auf der Suche nach der Verbesserung ihrer Lebensumstände und Schutz. Dabei werden viele Frauen illegalisiert und somit leicht erpressbar.

Die Folgen:

  • ungeschützte Arbeitsverhältnisse, z.B. Entlohnung unter Tarif, Arbeitsschutzbestimmungen werden nicht eingehalten
  • kein Schutz vor Gewalt - z.B. Opfer von Überfällen haben nicht die Möglichkeit, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, da sie befürchten müssen, abgeschoben zu werden
  • kein Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung. Es kann Illegalisierten passieren, dass Krankenhäuser ihnen die Behandlung verweigern, oder dass sie direkt nach dem Eingriff an die Polizei ausgeliefert werden.
  • kein Recht auf Bildung. Und das, obwohl in Deutschland allgemeine Schulpflicht besteht. Wenn Schulen Kinder aufnehmen, sind die Eltern ohne Aufenthaltsrecht darauf angewiesen, dass die Schulleitung gegenüber den Behörden schweigt.
  • ständige Angst vor Abschiebung. In Bahnhöfen und an anderen Orten kontrolliert die Polizei ohne jeden Verdacht. Auf Baustellen, in Restaurants und an anderen Arbeitsplätzen werden Razzien durchgeführt.

 

Kontakt: agisra e.V. | Martin Str. 20a / Bolzengasse | Tel. 0221.124019 0221.1390392 | info (at) agisra.org