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Menschenrechte für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen!

Recht auf Selbstbestimmung –
gegen Zwangsverheiratung

 

Es kommt vor, dass junge Frauen mit Migrationshintergrund unter Druck gesetzt werden, gegen ihren Willen einen Mann zu heiraten. Als Sanktion droht dem Mädchen dann, dass sie aus der Familie, die sie liebt, ausgeschlossen, von ihr geächtet und sogar getötet wird.

agisra Köln unterstützt
betroffene Frauen:

  • durch psychosoziale Beratung von betroffenen Mädchen und jungen Frauen
  • durch Informationen über ihre Rechte
  • durch Unterstützung bei der Erweiterung individueller Handlungsspielräume, Stärkung ihres Selbstbewusstseins und selbstbestimmter Entscheidungsfindung

Dabei sind viele Fragen zu besprechen: Welches ist der Weg, den die Betroffene am liebsten gehen würde? Wird sie ihre geliebte Herkunftsfamilie verlieren, wenn sie sich der Heirat verweigert? Welches sind ihre Prioritäten, was ist ihr selbst am Wichtigsten?

  • in manchen Fällen auch dadurch, dass der jungen Frau eine Trennung von der Familie ermöglicht wird - zumindest vorübergehend. agisra hilft ihr dabei, eine eigene Unterkunft zu finden und zu einer Sicherung ihres Lebensunterhaltes zu gelangen.
  • durch Vertretung gegenüber Ämtern. So müssen Sozialämter oft erst mühsam davon überzeugt werden, dass sie den Eltern der betroffenen Frau keinen Fragebogen schicken, um ihnen ihren Aufenthaltsort nicht zu verraten.

Beratungskonzept: Joo-Schauen, Jae-Soon/Najafi, Behshid: Für das Recht auf Selbstbestimmung – gegen Zwangsverheiratung. Ansätze für die Beratungsarbeit. Erschienen in: „Zwangsverheiratung in Deutschland“, Band 1 der Schriftenreihe des BMFSFJ. Nomos, Baden-Baden 2007, S. 289-298, in pdf-Datei.

Joo-Schauen_u._Najafi.pdf

pdf, 68.1K, 01/14/09, 4943 downloads

Wir fordern,
dass Menschen, die in
Deutschland aufgewachsen sind, jederzeit nach Deutschland zurückkehren können.


Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Migrantinnen ist die Verbesserung ihrer Rechtslage eine notwendige Grundvoraussetzung. Daher stellt agisra folgende Forderungen auf:

  • Wir fordern, dass Zwangsverheiratung als Grund zur besonderen Härte in den §31, Abs.2 Aufenthaltsgesetz aufgenommen wird.
  • Im Rückkehrrecht §37 Aufenthaltsgesetz wird vorausgesetzt, dass die Rückkehrenden u. a. die Sicherung ihres Lebensunterhaltes in Deutschland nachweisen. Diese unmögliche Voraussetzung muss gestrichen werden.
  • Eine nachhaltige Förderung von Frauenberatungsstellen muss sichergestellt werden, um die angemessene Beratung und Unterstützung von Zwangsverheiratung bedrohter und betroffener Mädchen und Frauen zu gewährleisten.
  • Ebenso notwendig ist die Einrichtung und abgesicherte Finanzierung adäquater Zufluchtsräumlichkeiten.
  • Junge Frauen sollen bis zum 21. Lebensalter Anspruch auf Jugendhilfeleistungen ohne bürokratische Hürden haben.

 

Kontakt: agisra e.V. | Martin Str. 20a / Bolzengasse | Tel. 0221.124019 0221.1390392 | info (at) agisra.org